• Befreiung vom Unterricht

      • 08.02.2024 11:03
      • Befreiung vom Unterricht
      • Unterrichtsbefreiungen können nur in dringenden Ausnahmefällen aufgrund wichtiger Anlässe erteilt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag der Eltern an die Schulleitung erforderlich. Befreiungen für einen Tag erteilt die Klassenleitung.
        Wir bitten Sie, sich bei Ihrer Urlaubsplanung an die Ferienordnung zu halten. Das Kultusministerium hat klargestellt, dass Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten nicht als Gründe für die Beurlaubung von Schülern anerkannt werden können.

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